Treppen und Stiegen gibt es in unzähligen Ausführungen und Formen. Sie können als Fluchtweg ausgebildet werden, es gibt sie gewendelt, und gerade, sowie Unterschiede in Beschaffenheit, Oberfläche und Konstruktion. Bereits in der Renaissance- und Barockzeit hatten Treppen nicht nur die Aufgabe, Geschosse eines Gebäudes miteinander zu verbinden, sondern dienten auch als Gestaltungselement in der Architektur.
Mittlerweile stehen neben der ästhetischen Gestaltung auch funktionale und technische Aspekte verstärkt im Vordergrund. Dabei sind Normen, Richtlinien, allgemein anerkannte Regeln der Technik und nicht zuletzt der Bauherrenwunsch einzuhalten. Maßgebliche Anforderungen stellen dabei die Einhaltung des geschuldeten Schallschutz und Brandschutz dar.
mehr lesenVor allem im Wohnungsbau, aber auch in gewerblichen Immobilien, spielt Schallschutz eine wichtige Rolle. Schließlich zählt er zu den wesentlichen Voraussetzungen für hohen Wohnkomfort und trägt maßgeblich zum Wert einer Immobilie und dem Erhalt der Gesundheit bei. Die Mindestanforderungen, geregelt durch die ÖNORM B 8115-2 bzw. durch die OIB-Richtlinie 5, dürfen dabei auf keinen Fall unterschritten werden. Für einen Qualitätsschallschutz sind zusätzlich die privatrechtlichen Anforderungen zu beachten. Werden Wohnungen beispielsweise als Komfortwohnungen oder mit gehobener Ausstattung beworben, gelten bei Gebäuden ohne Betriebsstätten erhöhte Anforderungen von L’nT,w ≤ 45 dB.
Optimaler Schallschutz lässt sich am besten erzielen, wenn es gelingt, möglichst alle Schallbrücken zu vermeiden. Schallbrücken können beispielsweise schon durch einen einzelnen Kieselstein entstehen. Dieser reduziert die Schalldämmung bereits um 10 dB, was einer Verdopplung der wahrgenommenen Lautstärke entspricht. Entsprechende Trittschalldämmelemente sorgen dafür, dass die Treppe akustisch entkoppelt wird und die Anforderungen an den Schallschutz eingehalten werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Treppe ohne Unterbrechung durchlaufend vom restlichen Baukörper getrennt wird.
Da Stiegen zusammen mit dem Stiegenhaus ein System der vertikalen Flucht- und Rettungswege bilden, hat der Brandschutz bei Stiegen einen besonders hohen Stellenwert. Die Anforderungen an den Brandschutz werden grundsätzlich in der OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“ und 2.3 „Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m geregelt. Ausschlaggebend hierfür ist die jeweilige Gebäudeklasse, aus der sich die geforderte Feuerwiderstandsdauer an die tragenden Teile der Treppe ableitet.
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Mit der Schöck Tronsole® stehen eine Reihe von unterschiedlichen Typen zur Auswahl, die sich optimal für jede Anwendung kombinieren lassen und die Einhaltung der Anforderungen an den Schallschutz und Brandschutz einfach machen. Im System ergibt sich eine blaue Linie um die zu entkoppelnde Treppe, das Qualitätszeichen für einen schallbrückenfreien und hochwertigen Trittschallschutz.