Die Notwendigkeit, Menschen vor Lärm zu schützen, ist eindeutig: Lärm macht krank. Akustische Belastungen in Räumen führen zu Kopfschmerzen, Lärm steigert das Aggressionspotential und beeinflusst die Konzentrationsfähigkeit. Dr. Andreas Strobl, Oberarzt aus Linz, geht sogar so weit und führt depressive Verstimmungen auf die Lärmbelastung in den eigenen vier Wänden zurück. In Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung und einem immer schnelllebigeren Alltag ist das Ruhebedürfnis in den eigenen vier Wänden grösser als je zuvor. Zu diesem Ergebnis kamen auch zahlreiche Studien im internationalen Umfeld.
Schallschutz ist also gerade im mehrgeschossigen Wohnbau ein wesentliches Merkmal des Wohnkomforts. Er betrifft zahlreiche Bauteile – im Inneren des Gebäudes besonders den Trittschallschutz zwischen Treppenhaus und Wohneinheit. Unzureichender Trittschallschutz birgt hier grosses Konfliktpotential und gesundheitliche Gefahren. Um Bewohner vor Lärm zu schützen, ist es daher wichtig, Grenzen zu setzen. Verschiedene nationale Normen und Regelwerke in Europa setzen diese Grenzen und beschreiben klare Anforderungen an die Einhaltung eines bestimmten Schallschutzniveaus.
Bei den Anforderungen wird zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht unterschieden. Die Mindestanforderungen sind definiert, um Bewohner in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragungen zu schützen und sind im Sinne des öffentlichen Rechtes zwingend einzuhalten. Die erhöhten Anforderungen, höher als die Mindestanforderungen, sind gegenüber dem Bauherrn geschuldet und können von diesem auf Grund des Qualitäts- und Komfortstandards erwartet werden. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass die Bewohner „im Allgemeinen Ruhe finden“.
Die Anforderungen werden sowohl an die Luftschall- als auch an die Trittschalldämmung in Gebäuden gestellt und können sich je nach Bauteil und Nutzung unterscheiden.
Neben Decken und Wänden gewinnt auch der Trittschallschutz von Treppen immer mehr an Bedeutung. Die Anforderungen in den verschiedenen europäischen Ländern zeigen deren Relevanz. Im europäischen Durchschnitt liegen die Mindestanforderungen an Treppen in Mehrfamilienhäusern zwischen 50 dB und 55 dB. Einige Länder definieren dazu noch erhöhte Anforderungen, die unterschiedlich definiert werden. In Deutschland gibt es feste geforderte dB-Werte. In Österreich sind die erhöhten Anforderungen 5 dB besser als die Mindestanforderungen. Die Mindestanforderungen werden in der folgenden Abbildung im Vergleich ausgewählter europäischer Länder dargestellt.
Neben den Anforderungen an den Trittschallschutz ist auch dessen Wahrnehmung durch die Bewohner entscheidend. Die Wahrnehmung ist subjektiv und kann pauschal nicht durch die zuvor genannten Anforderungen beschrieben werden. Es ist bei der Planung zu berücksichtigen, mit welcher Erwartung die Bewohner dieses Gebäude nutzen werden und ggf. ist es sinnvoll daraus individuelle Anforderungen in einer werkvertraglichen Vereinbarung festzulegen – unabhängig davon, ob es Anforderungswerte im Land gibt oder nicht.
In Grossbritannien beispielsweise wird die horizontale Schallübertragung in den Anforderungen bisher nicht berücksichtigt und daher nur Anforderungen an die Schallübertragung von Treppen gestellt, die eine trennende Funktion zu einem schutzbedürftigen Raum haben, wie beispielsweise Wohnungstrenntreppen. Dennoch fühlen sich die Bewohner von der Schallübertragung aus Treppenhäusern gestört.
Ein weiteres Beispiel sind Wohnungen in Ballungsgebieten, wie München, London oder Zürich, bei denen auf Grund der Lage, Ausstattung und Objektbeschreibung grundsätzlich ein überdurchschnittlich hoher Qualitäts- und Komfortstandard erwartet wird. In diesem Fall greifen dann höhere Anforderungen an einen gehobenen Wohnungsbau. Eine Hilfestellung dazu bieten verschiedene Klassifizierungen und Normen. In Deutschland bietet beispielsweise die DEGA Empfehlung 103 Orientierung und verbindet die Wahrnehmung von üblichen Geräuschen mit Schallschutzklassen und dB-Werten. In Österreich werden in der ÖNORM B 8115-5 ebenfalls Klassen definiert, die die Hörbarkeit und den Komfort differenziert. Im Folgenden sind die Klassifizierungen aus Deutschland und Österreich mit den Einstufungen der Scottish Building Standards Agency und dem internationalen Entwurf die ISO/DIS 19488 vereinfacht gegenübergestellt.
In diesem Vergleich wird deutlich, dass sich die vereinfachte Beurteilung von Standard und Komfort in Deutschland und Österreich ähneln, jedoch von dem internationalen Entwurf stark abweichen. Darin wird ein hoher Komfort vorgeschlagen, welcher nur den Mindestanforderungen in Deutschland und Österreich entspricht und damit nur einem Schutz vor unzumutbaren Belästigungen. Aus der Perspektive deutscher und österreichischer Einstufung kann allerdings nicht von einem hohen Komfort gesprochen werden. Zudem liegt die Abweichung der Klassifizierung ‚Standard‘ bei ca. 10 dB, was einer Halbierung bzw. Verdopplung der subjektiv wahrgenommenen „Lautstärke“ entspricht.
Für den Fall, dass ein Land Mindestanforderungen definiert, liegen diese im europäischen Vergleich zwischen 50 dB bis 55 dB. Der Schutz der Bewohner vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung sollte daher in allen Ländern als Mindestanforderung definiert werden, auch für die Trittschallübertragung aus Treppenhäusern. Neben dem Schutzanspruch sollte jedoch auch die Wahrnehmung von Schall und dessen Einfluss auf den Komfort berücksichtigt werden. Für eine gemeinsame europäische Beurteilung sind momentan die Abweichungen noch zu gross. Aus diesem Grund wird empfohlen, eine werkvertragliche Vereinbarung festzulegen, aus der das zu erwartende Schallschutz-Niveau und der erwartete Komfort hervorgeht.
Solitair Kluth: „Sowohl private wie auch öffentliche Bauherren tun also gut daran, ihre Projekte nicht nur nach Mindeststandards zu planen. Vielmehr sollten sie aktuelle technische Entwicklungen kennen und nutzen, um einen modernen Wohnalltag sicherzustellen.“
Beim Schallschutz entscheidet die schlechteste Verbindung. Dabei ist zum einen darauf zu achten, dass alle Schalldämmelemente den Anforderungen genügen und dass bei der Planung und Ausführung keine unnötigen Schallbrücken entstehen. Es ist unbedingt zu verhindern, dass sich Schmutz und Steinchen in dem Bereich zwischen Treppe oder Podest und Decke befinden. „Bereits ein einzelner Kieselstein reduziert die Schalldämmung um ca. 10 dB“, Pascal Maier, Produktmanager Tronsole bei Schöck. Dies wiederum wird vom menschlichen Ohr wie eine Verdopplung der „Lautstärke“ wahrgenommen. Die unterschiedliche Trittschalldämmwirkung verschiedener Treppenauflager und Dämmmaterialien ist deutlich zu hören. (zur Hörbar)
Die Trittschalldämmelemente müssen die Treppe komplett umschliessen. Nur im System kann ein sicherer Schallschutz erreicht werden. D.h. es müssen nicht nur die Anschlüsse akustisch entkoppelt werden. Auch die Fugen zwischen Treppe oder Podest und Wand müssen schallbrückenfrei ausgeführt sein.
Der Bauproduktehersteller Schöck hat dafür das Trittschalldämmelement Tronsole entwickelt. Dies funktioniert als ganzheitliches Trittschalldämmsystem, indem es zuverlässig Treppenläufe und Podeste entkoppelt. Pascal Maier: „Guter Schallschutz nimmt eine immer wichtigere Bedeutung für qualitatives Bauen ein. Gerade bei der Treppe, die alle Bewohner nutzen, kommt es zu störendem Trittschall. Daher sind eine schallbrückenfreie Planung und Ausführung essentiell.“ Die Tronsole geht genau auf diese Anforderungen ein und bietet im Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern oder Reihenhäusern einen optimalen und normgerechten Schallschutz.
Alle akustischen Kennwerte der Schöck Tronsole Typen beziehen sich auf Systeme, die mit Tronsole Typ L im Fugenbereich ausgeführt werden. Übertragungen durch das Fugenmaterial sind somit schon berücksichtigt und minimiert. Alternativ zur Tronsole Typ L kann auch eine ausreichend breite architektonische Luftfuge dienen. Wichtig ist, dass sie breit genug ist (= 50 mm), damit keine Schallbrücken durch herabfallenden Schmutz entstehen können.
Pascal Maier: „Herzstück der Tronsole ist Elodur, ein Elastomerlager mit hoher Schalldämmeigenschaft bei geringer Einfederung. Der Trittschallschutz im Treppenhaus wird so spürbar verbessert.“ Im Vergleich zu einem konventionellen Streifenlager bietet es eine Verbesserung der Trittschalldämmung um ca. 10 dB und bietet die Sicherheit eines geprüften Systems.
Schöck bietet mit der Tronsole ein Komplettsystem für das gesamte Treppenhaus, ob gewendelt, gerade, mit oder ohne Podest: Für einen durchgehenden, exzellenten Schallschutz. Die akustischen Kennwerte des Systems sind nach der DIN 7396 geprüft. Sie ist die einzige Norm in Europa, die die Prüfung von akustischen Kennwerten von Trittschalldämmelementen für Massivtreppen regelt. Zudem ist ihr Einsatz im Treppenhaus gemäss gutachterlicher Stellungnahme brandschutztechnisch unbedenklich. Die Schöck Tronsole bildet eine blaue Linie um die zu entkoppelnde Treppe, was sowohl in der Planung als auch in der Ausführung ein Zeichen für einen durchgehenden schallbrückenfreien Anschluss ist.