Compliance Richtlinien bei Schöck Verbindliche Regeln zur Ausübung der Geschäftstätigkeit Eine stabile geschäftliche Entwicklung und Zusammenarbeit zum Nutzen aller kann es nur geben, wenn sich alle Mitarbeitenden verbindlich an gemeinsame Leitlinien halten. Erst auf dieser Grundlage sind ein fairer Wettbewerb und Rechtssicherheit möglich. Zu diesen Bestimmungen zählen die Einhaltung des Wettbewerbsrechts, der Vermeidung von Korruption und Interessenskonflikten sowie ein Diskriminierungsverbot. Verstöße gegen diese Compliance-Leitlinien werden bei Schöck nicht geduldet. Ein solches Verhalten könnte den Wettbewerb verzerren, zu Reputationsverlust führen und das Vertrauen von Kunden und Lieferanten in die Integrität des Unternehmens untergraben. Hinweise auf gesetzliche Bestimmungen sowie ergänzende Schöck Regeln sind in der Schöck Compliance-Richtlinie niedergelegt. Vorstände, Geschäftsleitungen und Mitarbeitende sind zur Beachtung der Regelungen dieser Compliance-Richtlinie verpflichtet. Die Geschäftsleitungen und Vorgesetzten der relevanten Unternehmensbereiche werden in Bezug auf Compliance-Regeln regelmäßig geschult und tragen dafür Sorge, dass diese auch allen Mitarbeitenden bekannt gemacht und von ihnen befolgt werden. Die Compliance-Richtlinie von Schöck ist im Internet einsehbar und kann von jeder interessierten internen wie externen Stakeholdergruppen eingesehen werden. Darüber hinaus werden die ComplianceRichtlinien bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages an alle neuen Mitarbeitenden ausgehändigt. Anlaufstelle für alle Themen, die in Zusammenhang mit der Einhaltung der Grundsätze stehen, sind der jeweilige Vorgesetzte, die Geschäftsleitung sowie der Compliance-Beauftragte. Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinien sind alle Mitarbeitenden von Schöck. Laut dem Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index) der Nichtregierungsorganisation Transparency International befindet sich der überwiegende Teil der Geschäftsstandorte von Schöck in Ländern, in denen das Korruptionsrisiko als sehr gering bis gering eingeschätzt wird. In einzelnen Fällen wird das Korruptionsrisiko als „mittel“ eingestuft (Italien, Polen, Ungarn, Kroatien). Bei Schöck gab es Null Fälle von Korruption, wettbewerbswidrigem Verhalten oder anderweitigen Gesetzesverstößen im Berichtsjahr 2022. 100 Unternehmen Nachhaltigkeitsmanagement Handlungsfelder GRI-Inhaltsindex
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