Kontrollinstanzen Personell ist Schöck gut aufgestellt, um die Einhaltung dieser Regeln effektiv zu überwachen und gegebenenfalls zu intervenieren. Die Leitung Compliance und weitere Compliance-Beauftragte fungieren als Kontrollinstanzen und als erste Ansprechpartner für Hinweise auf Verstöße. Diese werden streng vertraulich behandelt, um eine unvoreingenommene Aufklärung der Vorkommnisse zu gewährleisten. Keinem Mitarbeitenden darf aus der Einhaltung von Recht, Gesetz oder Schöck Regeln ein Nachteil erwachsen. Das gilt auch für Mitarbeitende, die auf Missstände hingewiesen haben. Der folgende Auszug aus dem Schöck Code of Conduct belegt, welche Bedeutung die Beziehung zu Lieferanten für das Unternehmen hat. In Verträgen mit seinen Lieferanten fordert Schöck zur Einhaltung von Leitlinien für Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz auf. 2.4 Beachtung durch Partner Wir sind unseren Kunden und Lieferanten stets ein verlässlicher Partner, die Zusammenarbeit basiert auf Vertrauen und Fairness. Dabei streben wir ein langfristiges partnerschaftliches Verhältnis an. Wir legen daher darauf Wert, dass Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten unsere in diesen Unternehmensleitlinien formulierten Prinzipien gleichermaßen beachten. 10 Compliance-Richtlinie / Code of Conduct Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in den Regelwerken des Auftraggebers hinterlegten Unternehmensleitlinien (Code of Conduct) den Verhaltenskodex (Compliance-Richtlinie) sowie die Leitlinien zum Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beachten. 73 Schöck Nachhaltigkeitsbericht 2022
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