Die DIN 4108 beinhaltet den Mindestwärmeschutz und den klimabedingten Feuchteschutz. Hierin werden die Mindestanforderungen definiert, um hygienisch einwandfreie Verhältnisse zu gewährleisten. Ziel ist dabei die Erhaltung der Bausubstanz. Dabei regelt sie die Anforderungen zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung. Sie beinhaltet jedoch keine Anforderungen an den Wohnkomfort bzw. ein angenehmes Raumklima.
In Beiblatt 2 zur DIN 4108 werden Ausführungsbeispiele von Wärmebrücken zusammengestellt. Werden die Anforderungen nach diesem Beiblatt eingehalten, kann ein vereinfachter Nachweis zur Wärmebrückenberechnung geführt werden, bei dem geringe Wärmeverluste angenommen werden. Insgesamt gibt es drei verschiedene Ansätze, nach denen Wärmebrücken berücksichtigt werden können, diese sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) dargelegt.
Seit Juni 2019 gilt das neue Beiblatt 2. Dieses ist mit dem Inkrafttreten des GEG am 1. November 2020 nicht mehr nur privatrechtlich relevant, sondern bauaufsichtlich eingeführt.
Im Beiblatt 2 der DIN 4108:2019-06 wird nun die Wärmedämmqualität in zwei Klassen unterschieden. Die Kategorie A ist die „alte“ Klasse mit einem Wärmebrückenzuschlag von ∆UWB = 0,05 W/(m²K). Kategorie B wird eine neue „bessere“ Klasse werden mit ∆UWB = 0,03 W/(m²K). Dadurch kann der Planer auch bei energetisch hochwertigen Gebäuden auf eine pauschale Berücksichtigung zurückgreifen.
Im Folgenden ist die Anforderung nach Beiblatt 2 der DIN 4108:2019-06 beispielhaft für Balkone bei zweischaliger Bauweise dargestellt:
Um den vereinfachten Nachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 anzusetzen, muss das Detail links mit seinen Anforderungen an Geometrie und Wärmeleitfähigkeit λ eingehalten werden. Der verwendete Schöck Isokorb® muss dabei mindestens 80 mm Dämmdicke besitzten und eine äquivalente Wärmeleitfähigkeit λeq ≤ 0,13 W/(m⋅K) aufweisen. Werden alle Details nach Kategorie A ausgeführt, darf ein ∆UWB = 0,05 W/(m2K) angesetzt werden.
Um nach DIN 4108 Beiblatt 2 einen höheren Standard zu erreichen, muss das Detail links mit seinen Anforderungen an Geometrie und Wärmeleitfähigkeit λ eingehalten werden. Der verwendete Schöck Isokorb® muss dabei mindestens 120 mm Dämmdicke besitzen und eine äquivalente Wärmeleitfähigkeit λeq ≤ 0,13 W/(m⋅K) aufweisen. Werden alle Details nach Kategorie B ausgeführt darf ein ∆UWB = 0,03 W/(m2K) angesetzt werden.