Das GEG 2020 vereint das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das EEWärmeG (Erneuerbare Energien Wärmegesetz).
Das GEG beinhaltet sowohl bauliche Anforderungen als auch heizungs- und anlagentechnische Anforderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Grund für die Einführung der EnEV war seinerzeit die Absenkung der CO2-Emissionen bis 2005 um 25 % gegenüber 1990 und das Ziel des ressourcenschonenden Energieverbrauchs. Dem vorausgehend wurde 1982 die Wärmeschutzverordnung eingeführt und 1995 überarbeitet. Hierbei war zuletzt der Jahres-Heizwärmebedarf die für den Wärmeschutz relevante Kenngröße.
Mit der EnEV wurden weitere Kenngrößen wie der Jahres-Primärenergiebedarf sowie der spezifische Transmissionswärmeverlust ergänzt.
Nach dem GEG sind heute für Neubauten Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf, die spezifischen Transmissionswärmeverluste und den Sommerlichen Wärmeschutz einzuhalten sowie die Erstellung eines Energieausweises erforderlich.
Mit dem GEG kommt nun der CO2-Bewertung eine größere Bedeutung zu. CO2-Angaben auf dem Energieausweis sind nun verpflichtend. Bereits heute kann bei der Gebäudebilanzierung in bestimmten Fällen die Primärenergie- durch eine CO2-Betrachtung ersetzt werden.