2019 händigte die Stadt Hannover dem Bauherr - Leinewelle e.V. - der Baugenehmigung des bekannten Riversurfing Projektes „die Leinewelle“ aus. Damit erreichte der Sportverein eine der wichtigsten Meilensteine: die Realisierbarkeit des Bauvorhabens. Die Anfänge gehen bis ins Jahr 2013 – damals wurde der Öffentlichkeit das Konzept mittels einem offiziellen Pressetermin vor Ort in Hannover vorgestellt. Der erste Entwurf sah die Errichtung der Riversurfing Anlage an der Leine zwischen Wehr Karmarschstraße (hinter dem Flusswasserkunst), Niedersächsischer Landtag sowie Ufer Platz der „Göttinger Sieben“ und Grünstreifen Leibnizufers. Nach der Einbindung unterschiedliche Ämter entscheid man sich für einen neuen Standort: das Projekt wurde auf Höhe der Schlossbrücke – die engste Stelle der Leine- versetzt. Dort kann mit einem geringen Aufwand eine große Hydraulik erzeugt werden. Hinzu kommt die Revitalisierung der alten Verbindung zwischen Altstadt und Calenberger Neustadt. Die Schlossbrücke ist historisch von großer Bedeutung – sie stellt eine städtebauliche Verbindung zwischen dem begrünten Leibnizufer und die Promenade Hohes Ufer. Darüber hinaus befinden sich die VHS, der Marstall sowie weitere Institutionen, die durchaus von den Synergien des Projektes profitieren könnten. Und last but not Least: die Rademachertreppe bietet eine perfekt ausgerichtete Zuschauertribüne für das City Surfing. Seitdem schreitet die Planung voran und wird mittels Fachplaner sowie weitere Projektbeteiligte am neuen Standort ausdetailliert.
Ein Empfangsgebäude/Info Point soll als erste Anlaufstelle für die Nutzer der Leinewelle entwickelt und an die angedachten Planung integriert werden. Das Gebäude ist am Parkplatzt Schloßstraße im Maßstab 1:50 zu entwickeln. Zur Auswahl steht eine fiktiv bebaubare Fläche (28 m x 5,5 m) zur Verfügung - max. 2/3 der Fläche darf bebaut werden. Das Empfangsgebäude kann aus zwei Gebäuden bestehen – in diesem Fall beträgt die max. Länge beider Volumina 18 m x 5,50 m. Die Anzahl der Geschosse ist bei den jeweiligen Volumen festgelegt und kann durch einen sichtbaren Hochpunkt bzw. baulichen Versatz akzentuiert werden. Die lichte Höhe der Geschosse können innerhalb des Gebäudes variieren. Der Raumprogram weißt folgende Nutzungsbereiche auf: Eingang mit Empfangsbereich (ca. 15 m²); Infotheke mit Ticketverkauf (ca. 15 m²), Multifunktionsraum für Versammlungen/Einführungen (ca. 25 m²), Umkleidekabinen und WC´s (ca. 30 m² - m. außenliegender Erschließung), Backstage Bereich Mitarbeiter inkl. Teeküche und WC (ca. 20 m²), Lager (ca. 25 m²) sowie HAR und Technik-Raum (ca. 15-20 m²). Einschnitte für Loggien, Terrassen oder Eingänge sollen das Gebäudevolumen feiner gliedern. Das Dach ist als Flachdach zu konstruieren, ggf. als Dachterrasse. Dabei ist eine im Grundkörpergelegen Treppe mit Zugang zur Dachterrasse auszubilden. Die Dachterrassen sollen mittels massiven Attiken = Brüstung Terrasse ausgebildet werden. Die Fassaden müssen überwiegend in Sichtmauerwerk ausgeführt werden. In Teilbereichen sind weitere Materialien zulässig (z.B.: Putz, Holz, Metall etc.). Das Empfangsgebäude muss an den freistehenden Seiten Öffnungen aufweisen und planerisch erfasst werden. Die Erschließung des Gebäudes sollte von der Uferpromenade sowohl als auch vom Parkplatz möglich sein. Die vorgesehene Planung der Leinewelle (Hydraulik-Anlage an der Leine) darf nicht verändert werden und ist beim Entwurf architektonisch einzubinden. Die Terrassen sowie Freiflächen sind im Entwurf einzubinden und aus zu detaillieren. Der HAR sowie Technik-Raum können als Unterkellerung angedacht werden. Die Details sind beim Entwurf sowie allen Übungen entsprechend auszuführen.
Eingang mit Empfangsbereich, Flur, [Treppe], Infotheke mit Ticketverkauf, Multifunktionsraum, Abstellraum, Umkleidekabinen und WC´s, Terrasse (ggf. Loggia, Balkon, Dachterrasse, Patio bzw. Garten), Backstage Be-reich Mitarbeiter inkl. Teeküche und WC, Luftraum, Galerieebene, Lager, HAR und Haustechnik, etc. Raumhöhen für Aufenthaltsräume: mindestens 2,50 m. Die Organisation der Räume im Grundriss sowie die endgültigen Raumgrößen und -höhen sind entwurfsabhängig. Bruttogeschossfläche (BGF): ca. 150 m² - max. 200 m² Grundflächenzahl (GRZ): max. 0,66 / Geschossflächenzahl (GFZ): max. 1,33
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