Eine gute Möglichkeit der Nachweisführung bietet der Entwurf zur DIN EN ISO 12354-2 "Bauakustik - Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 2: Trittschalldämmung zwischen Räumen".
mehr lesenIn diesem Normentwurf vom März 2016 wird im Anhang ein Nachweisverfahren für die Trittschallübertragung von Treppenläufen und Treppenpodesten beschrieben.
Dieser Schallschutznachweis sieht eine Betrachtung der einzelnen Übertagungswege über das trennende Bauteil, sowie über die flankierenden Bauteile vor. Es kann zwischen der detaillierten und vereinfachten Nachweisführung gewählt werden. Bei der detaillierten Nachweisführung wird die Berechnung terzweise durchgeführt und erst das Endergebnis bewertet. Beim vereinfachten Verfahren wird mit den Einzahlwerten gerechnet. Somit sind die Eingangsdaten bereits bewertet und können bei der Berechnung als Kennwert genutzt werden.
Das detaillierte Nachweisverfahren ist rechnerisch noch etwas genauer, hat allerdings den Nachteil, dass die Eingangsdaten häufig nicht vorliegen und die Berechnung sehr aufwändig ist. Das vereinfachte Verfahren bietet die Alternative. Hier gibt es für viele Bauteile Eingangsgrößen und die Berechnung ist deutlich vereinfacht.
Alle weiteren Angaben in diesem Kapitel beziehen sich auf das vereinfachte Modell nach E DIN EN ISO 12354-2. Dieses Rechenverfahren prognostiziert den bewerteten Norm-Trittschallpegel auf der Grundlage der bewerteten Einzahlwerte nach EN ISO 717-2:2013.
Bei diesem Schallschutznachweis dient die Trittschallpegelminderung nach DIN 7396 als Eingangsgröße für die Berechnung.
Der bewertete Norm-Trittschallpegel für den direkten Übertragungsweg Ln,d,w ergibt sich durch die folgende Formel. Der Norm-Trittschallpegel der Flankenübertragung Ln,ij,w ist nach dem üblichen Verfahren der E DIN EN ISO 12354-2 zu berücksichtigen.
Ln,d,w =Ln,eq,0,w – ΔLw,Podest
Ln,d,w: bewerteter Norm-Trittschallpegel des Treppenpodests im Gebäude infolge von Direktübertragung, in Dezibel
ΔLw,Podest: bewertete Trittschallpegelminderung eines Treppenpodestes nach DIN 7396. Im Entwurf der DIN 7396 hieß diese Größe noch ΔL**w,Podest.
Für den Schallschutznachweis für Treppenläufe dient die Trittschallpegelminderung nach DIN 7396 als Eingangsgröße für die Berechnung.
Der bewertete Norm-Trittschallpegel für den direkten Übertragungsweg Ln,d,w ergibt sich durch die folgende Formel. Der Norm-Trittschallpegel der Flankenübertragung Ln,ij,w ist nach dem üblichen Verfahren der E DIN EN ISO 12354-2 zu berücksichtigen.
Ln,d,w =Ln,eq,0,w – ΔLw,Lauf
Ln,d,w: bewerteter Norm-Trittschallpegel des Treppenlaufs im Gebäude infolge von Direktübertragung, in Dezibel
ΔLw,Lauf: bewertete Trittschallpegelminderung eines Treppenlaufs nach DIN 7396. Im Entwurf der DIN 7396 hieß diese Größe noch ΔL**w,Lauf
Bei diesem Nachweis ist sowohl die Trittschallübertragung zu den benachbarten Räumen zu betrachten als auch die Übertragung in den schräg darunter liegenden Raum.