Nach ÖNORM B 8115-4, Absatz 7.3, kann der Norm-Trittschallpegel für massive Treppenläufe und –podeste berechnet werden. Der erforderliche Mindestwert der Trittschallminderung ΔLw,erf lässt sich mit folgender Formel bestimmen:
ΔLw,erf = Ln,eq,w + K + 3 – 10lgV + 14,9 – L'nT,w,zul in dB
ΔLw,erf | erforderlicher Mindestwert der bewerteten Trittschallminderung | |
L'n,eq,w | äquivalent bewerteter Norm-Trittschallpegel von Rohdecke | |
K | Korrektur für die Trittschallübertragung über die massiven flankierenden Bauteile | |
V | Volumen des Empfangsraums | |
L'nT,w,zul | Anforderung an den Standard-Trittschallpegel |
ΔLw,erf = 71 dB + 1 dB + 14,4 + 14,9 - L'nT,w
Damit ergeben sich in Abhängigkeit von der angestrebten Schallschutzanforderung für Mehrfamilienhäuser für den erforderlichen Mindestwert der bewerteten Trittschallminderung ΔLw,erf: der Elastomerlager zur Entkopplung von Treppen.
Damit zeigt sich, dass ein Elastomerlager mindestens eine erforderliche Trittschallminderung von 22 dB aufbringen muss, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.
Werden höhere Anforderungen gestellt, müssen auch bessere Elastomerlager eingesetzt werden.