Die bautechnischen Anforderungen in Österreich sind in der Regel in den Baugesetzen, Bauordnungen bzw. Bautechnikverordnungen der einzelnen Bundesländer festgelegt. Folglich können die Gesetze bzw. Verordnungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein.
mehr lesenFür die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften wurde in der Generalversammlung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) beschlossen, die OIB-Richtlinien einzuführen. "Die OIB-Richtlinien dienen als Basis für die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften und können von den Bundesländern zu diesem Zweck herangezogen werden. Die Erklärung der rechtlichen Verbindlichkeit der OIB-Richtlinien ist den Ländern vorbehalten." Zitat OIB
Die Anforderungen an den Schallschutz sind in der OIB-Richtlinie 5 geregelt. Die OIB-Richtlinie 5, Ausgabe 2011, ist bis jetzt in allen Bundesländern mit Ausnahme von Niederösterreich und Salzburg gesetzlich verpflichtend eingeführt.
Im Bundesland Salzburg sind die Mindestanforderungen an den Schallschutz in ÖNORM B 8115-2 geregelt, im Bundesland Niederösterreich in der niederösterreichischen Bautechnikverordnung (NÖ BTV).
Die neue Ausgabe der OIB Richtlinie 5, Ausgabe 2015, ist bisher in keinem Bundesland eingeführt. Es laufen aber Bestrebungen sie entsprechend einzuführen und in Kraft zu setzen.