Für Treppenausführungen, die die Mindestanforderungen nach ÖNORM B 8115-2 erreichen, gibt die ÖNORM B 8115-5 Ausführungsbeispiele an.
Die Nachweisführung L'nT,w ≤ 50 dB ist also damit erbracht, indem der Treppenlauf und/oder das Treppenpodest "elastisch gelagert" ist, ungeachtet der Qualität des verwendeten Elastomerlagers.
Die Einhaltung des Wertes L'nT,w ≤ 50 dB hängt jedoch von der Qualität des eingesetzten Elastomerlagers oder Trittschalldämmelement ab. Messungen im Labor und Gebäude haben gezeigt, dass die Schalldämmung der Elastomerlager sich deutlich unterscheiden. Daher ist der pauschale Ansatz mit dem Ausführungsbeispiel nicht dafür geeignet, um auf der sicheren Seite zu planen.