Die KfW fördert energetisch hochwertige Neubauten und Sanierungen. Dabei werden die Gebäude anhand ihres Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen Transmissionswärmeverlustes H´T der Gebäudehülle in die KfW-Effizienzhaus-Förderstandards eingestuft.
Die Berücksichtigung von Wärmebrücken im KfW-Effizienzhausantrag gestaltet sich häufig als schwierig, da der Antrag schon vor der Detailplanung eingereicht wird. Somit liegt oftmals noch kein genauer Wärmebrücken-Nachweis vor.
Daher gibt es nach der KfW, zusätzlich zu den Vorgaben aus dem GEG, zwei weitere Methoden Wärmebrücken zu berücksichtigen: den erweiterten Gleichwertigkeitsnachweis und das Wärmebrückenkurzverfahren.
Die Vorgehensweisen für die möglichen Methoden werden anschließen kurz dargestellt, eine ausführliche Anleitung ist im "Infoblatt KfW-Wärmebrückenbewertung" der KfW zusammengestellt.
Der Nachweis erfolgt nach der im GEG beschriebenen Art und Weise und muss anschließend im Formblatt A: "Gleichwertigkeitsnachweis" dokumentiert werden.
Die pauschalen Methoden nach GEG werden von der KfW nicht empfohlen, da hier ein hoher Energiezuschlag berücksichtigt werden muss. Besonders die Vereinfachte Methode ist durch die Ausführungsanforderungen nach Beiblatt 2 der DIN 4108 in der Sanierung i.d.R. nicht anwendbar. Auch werden die hierin festgelegten Vorgaben als zu niedrig eingestuft.
Hierbei ist es zulässig, gegenüber dem Standardwärmebrückenzuschlag von ΔUWB = 0,10 W/(m² K) über das Formblatt B "Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis" den Wärmebrückenzuschlag zu reduzieren, auch wenn nicht jedes vorhandene Detail am Gebäude den Vorgaben des Beiblatts 2 der DIN 4108 entspricht.
Dieses Verfahren ist gerade für Sanierungen interessant, da hier nicht jedes Detail nach Beiblatt 2 der DIN 4108 nachgewiesen werden kann. Es werden alle möglichen Details nach Beiblatt 2 nachgewiesen, die verbleibenden Details werden auch dokumentiert. Dann weist die KfW dem Projekt einen ΔUWB Wert über 0,05 aber deutlich unter 0,10 W/(m² K) zu. Somit kann hier die überwiegend höherwertige Ausführung der Gebäudehülle dennoch energetisch vorteilhaft berücksichtigt werden.
Der tatsächliche Energieverlust durch Wärmebrücken kann im Vergleich mit einem pauschalen Ansatz um mehr als das zweifache kleiner sein. Auch ist es gerade in den hohen KfW-Effizienzhaus-Klassen nicht wirtschaftlich, mit einem pauschalen Zuschlag zu rechnen.
In der Sanierung kann der detaillierte Nachweis häufig das Mittel der Wahl sein, wenn Nachweis (1) und (2) nicht möglich sind. Im Formblatt C "Detaillierter Wärmebrückennachweis" können die einzelnen Wärmebrücken aufgelistet und dokumentiert werden. Allgemein ist hierbei auf eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aller Wärmebrücken zu achten.
Balkonanschlüsse und Attiken können detailliert mit dem Wärmebrücken-Rechner nachgewiesen werden. Dazu erklärt die KfW die mögliche Vorgehensweise:
Schöck Isokorb® im detaillierten KfW-Nachweis:
Die KfW weist in ihrem Leitfaden darauf hin, dass die Ψ-Werte für Einbausituationen mit Isokörben® mit λeq gerechnet werden dürfen. Für den Nachweis kann also ein rechteckiger Dämmblock mit dem λeq-Wert des verwendeten Produkts in das Berechnungsmodell eingesetzt werden.
Hier ein Auszug aus der "Anlage zum Merkblatt - Liste der technischen FAQ" S. 20:
Dieses ist ein Verfahren (eingeführt im September 2015), um Wärmebrücken beim KfW-Nachweis zu berücksichtigen. Bei diesem neuen Verfahren gibt es, wie bei der Methode nach Beiblatt 2 der DIN 4108, einen Katalog mit Ausführungsdetails, deren Anforderungen eingehalten werden müssen. Bei Einhaltung kann ein pauschaler ΔUWB Wert = 0,035 W/m²K (oder besser) angenommen werden.
Die Ausführungsdetails hierfür sind im "Infoblatt KfW-Wärmebrückenbewertung" zusammengestellt. Allgemein ist hier vereinfacht ein Grenzwert für den λ-Wert oder den Req -Wert einer Lösung festgelegt, der einzuhalten ist. Anhand des Wärmebrückendetails "Balkon" soll das Verfahren vorgestellt werden:
Hier werden Anforderungen an den Req-Wert gestellt und damit an die Dicke und den λeq-Wert des thermischen Trennelements. Als Mindestproduktstärke ist für diese vereinfachte Nachweismethode 120 mm vorgeschrieben. Die Anforderung Req ≥ 1,0 m²K/W bedeutet also bei einer Produktstärke von 120 mm einen λ-Wert ≤ 0,12 W/mK. Des Weiteren gibt es eine Anforderung Req ≥ 1/5 R1, die sich auf die Dämmdicke R1 des WDVS bezieht. Produktkennwerte Req und λeq zu den Schöck Isokorb® Typen finden Sie hier.
Mit dieser vereinfachten Methode kann also wesentlich schneller als beim "Detaillierten Nachweis" die Wärmebrücke nachgewiesen werden, weil hier nur Produktkennwerte mit den Anforderungen abgeglichen werden müssen und dabei ein niedriger pauschaler Zuschlag geplant werden kann. Die Methode zur Dokumentation des Verfahrens findet sich im "Formblatt D Wärmebrückenkurzverfahren".