Regelungen zum Thema Wärmebrücken sind der OIB-Richtlinie 6 zu entnehmen. Darin ist folgend formuliert:
"Generell sind Gebäude und Änderungen an solchen so zu planen und auszuführen, dass Wärmebrücken möglichst minimiert werden."
Die Ermittlung des Einflusses von Wärmebrücken auf den Wärmeverlust ist in ÖNORM B 8110-6 - Wärmeschutz im Hochbau Teil 6: Grundlagen und Nachweisverfahren - Heizwärmebedarf und Kühlbedarf, Ausgabe 2010-01-01 geregelt. Die Problematik Kondensat- und Schimmelbildung und das Nachweisverfahren dazu ist in ÖNORM B 8110-2 - Wärmeschutz im Hochbau Teil 2: Wasserdampfdiffusion und Kondensationsschutz, Ausgabe 2003-07-01 und den zugehörigen Beiblättern geregelt.