In der OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2011 wird Folgendes geregelt:
- Anforderungen und Anmerkungen zu Energieeffizienz und Wärmeschutz unter Einbeziehung von ökologischen Aspekten (z.B. Nutzenergiebedarf, Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf, Kohlendioxidemission, Gesamtenergieeffizienz- Faktor, Konversionsfaktor, Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes (Inhalt und Layout eines Energieausweises))
- technische Anforderungen an Bauteile bzw. an das Gebäude (z.B. U-Wert, Luft- und Winddichte, sommerliche Überwärmung)
- Anforderungen / Anmerkungen zur Haustechnik (z.B. Mindestdämmdicken der Leitungen bzw. Armaturen)