Die ÖNORM B 8110-2, Ausgabe 2003-07-01 gibt Folgendes an:
Bezüglich der Feuchtigkeitsbeanspruchung aus dem Gebäudeinneren ist diese ÖNORM für die bauphysikalische Planung von Gebäuden und für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit bestehender Gebäude anzuwenden.
Der rechnerische Nachweis ist gemäß den Abschnitten 7 und 8 dieser Norm zu führen.
In Abschnitt 10 sind bauphysikalische Konstruktionsregeln für Bauteile angegeben, bei derer Einhaltung kein diffusionstechnischer Nachweis erforderlich ist (Kondensation im Bauteilinneren).
Für Baukonstruktionen gemäß den Beiblättern 2 und 3 zu dieser ÖNORM darf der rechnerische Nachweis für die Vermeidung von Oberflächenkondensation und Schimmelbildung entfallen.