Die ÖNORM B 8115-4 "Schallschutz und Raumakustik im Hochbau. Maßnahmen zur Erfüllung der schalltechnischen Anforderungen" gibt Beispiel und Nachweisverfahren vor.
Für den Nachweis bei Treppen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einem gibt es Ausführungsbeispiele für den Nachweis des Norm-Trittschallpegels bei Treppenals pauschaler Ansatz, die keine konkreten Anforderungen an die Dämmqualität der Trittschalldämmung stellt. Weiter gibt es die Möglichkeit den Schallschutz nach Abschnitt 7.3 zu berechnen. Mit dem Berechnungsverfahren kann die notwendige schalldämmende Qualität der Elastomerlager zur Einhaltung der Anforderungen bestimmt werden.