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Trittschallschutznachweis von Treppen nach SIA 181:2020

Der Trittschallschutznachweis kann nach SIA 181:2020 grundsätzlich auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen:

    • Nachweis durch eine Prognoseberechnung in der Projektierungsphase
    • Nachweis durch eine Messung im ausgeführten Gebäude
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BIL_Kachel_Nachweisführung_Trittschallportal_16z9_FHD_2021

Der Trittschallschutznachweis der SIA 181:2000 bezieht sich auf massive Wohnungstrenndecken mit trittschalldämmendem Belag (schwimmender Estrich). Der Trittschallschutznachweis von Treppen kann analog zu diesem Deckennachweis erfolgen, indem man berücksichtigt, dass die Rohdecke der Treppenhauswand und die trittschalldämmende Deckenauflage der trittschallgedämmt angeschlossenen Treppe entspricht:

GT_GR1_$KT-BAUAKUSTIKCH-$KP-ANFORDERUNGEN-$PG-ANFORDERUNGENABB-$TB-003_#SDE-CH_#AIN_#V1.svg

Nachweis in der Projektierungsphase

Die Einhaltung der Trittschallanforderung ist nachgewiesen, wenn mit folgender Prognoseberechnung gezeigt wird, dass der Projektierungswert für den Trittschallschutz L′d nicht grösser als der Anforderungswert an Trittschallschutz L′ ist:
FOR_L'd Projektierungs und Anforderungswert_#SALL_#AIN_#V1.svg

Der Projektierungswert L′d setzt sich dabei zusammen aus dem Prognosewert des bewerteten Standard-Trittschallpegels L′nT,w und dem gewählten Spektrums-Anpassungswert CI für das betrachtete trittschallübertragende Bauteil (Decke) sowie dem Projektierungszuschlag KP, mit dem die Unsicherheiten bei der Prognose und Abweichungen in der Ausführungsqualität rechnerisch berücksichtigt werden. Sowohl der Spektrum-Anpassungswert CI als auch der Projektierungszuschlag KP wird bei einer konkret vorliegenden Planung verantwortlich von dem zuständigen Fachplaner festgelegt. Der Projektierungswert L′d errechnet sich damit wie folgt:

FOR_L'd Projektierungswert_#SALL_#AIN_#V1.svg

L′nT,w ergibt sich aus dem berechneten bewerteten Norm-Trittschallpegel L′n,w und dem Volumen V des schutzbedürftigen Raumes:

FOR_L' nTw_#SALL_#AIN_#V1.svg

Der bewertete Norm-Trittschallpegel L′n,w ergibt sich gemäss:

FOR_L' nw_#SALL_#AIN_#V1.svg

mit:

  • Ln,eq,0,w: äquivalenter bewerteter Norm-Trittschallpegel nach SN EN ISO 12354‑2:20172. Für homogene, massive Bauteile mit einer flächenbezogenen Masse m′ zwischen 100 kg/m² und 600 kg/m² gilt:
    FOR_L n,eq,0,w 164-35_#SALL_#AIN_#V1.svg
  • ∆Lw: nach SN EN ISO 10140‑1 im Deckenprüfstand gemessene und nach SN EN ISO 717‑2 bewertete Trittschallminderung von Deckenauflagen
  • KF: Zuschlag für Flankenübertragung. Fakultativer Zuschlag zur (pauschalen) Berücksichtigung der Trittschallübertragung durch die trennenden Bauteil flankierenden Bauteile (Flankenübertragung) unter zusätzlicher Berücksichtigung etwaiger indirekter Luftschall-Übertragung. Der Wert wird bei einer konkret vorliegenden Planung verantwortlich von dem zuständigen Fachplaner festgelegt (im Massivbau üblich: 0–3 dB je nach konkret vorliegender Situation).

Anwendung des Nachweises bei Treppen

Insgesamt errechnet sich damit der Projektierungswert L′d für trittschallgedämmte Massiv-Treppen – unter Berücksichtigung der oben genannten Analogie zwischen Decken und Treppen – wie folgt:

FOR_L' d Massivtreppen_#SALL_#AIN_#V1.svg

mit:

  • Ln,eq,0,w= 164 − 35 lg (m′/(1 kg/m²) dB: äquivalenter bewerteter Norm-Trittschallpegel der Treppenhauswand
  • m′: flächenbezogene Masse der homogenen, massiven Treppenhauswand (100 kg/m² ≤ m′ ≤ 600 kg/m²)
  • ∆Lw,Lauf/Podest : bewertete Lauf-/Podest-Trittschallpegelminderung des Treppen-Trittschalldämmelements, gemessen nach DIN 7396
  • KF : Zuschlag für Flankenübertragung (s.o.)
  • V: Volumen des an die Treppenhauswand anschliessenden schutzbedürftigen Raums
  • CI: Spektrum-Anpassungswert nach SN EN ISO 717‑2 für die trittschallübertragende Treppenhauswand (im Massivbau üblich: 0−1 dB)
  • KP: Projektierungszuschlag für das konkret betrachtete Bauvorhaben (im Massivbaus üblich: 0−2 dB)
Nachweis durch eine Schallmessung im Gebäude

Sehr oft wird der Nachweis der Einhaltung der Schallschutzanforderungen dadurch erbracht, indem im ausgeführten Gebäude eine schalltechnische Messung durchgeführt wird.

Die Anforderung an den Trittschallschutz ist erfüllt, wenn der Gesamtwert für den Trittschallschutz L′tot den Anforderungswert L′ nicht überschreitet:

FOR_L'tot L'_#SALL_#AIN_#V1.svg

FOR_L'tot_#SALL_#AIN_#V1.svg

mit:

  • L′nT,w: der im Gebäude nach SN EN 16283‑3 gemessene und nach SN EN ISO 717‑2 bewertete Standard-Trittschallpegel
  • CI: aus den Messergebnissen abgeleiteter Spektrum-Anpassungswert nach SN EN ISO 717‑2. Für CI< 0 dB wird auf der sicheren Seite liegen CI = 0 dB gesetzt.