Der Trittschallschutznachweis kann nach SIA 181:2020 grundsätzlich auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen:
Der Trittschallschutznachweis der SIA 181:2000 bezieht sich auf massive Wohnungstrenndecken mit trittschalldämmendem Belag (schwimmender Estrich). Der Trittschallschutznachweis von Treppen kann analog zu diesem Deckennachweis erfolgen, indem man berücksichtigt, dass die Rohdecke der Treppenhauswand und die trittschalldämmende Deckenauflage der trittschallgedämmt angeschlossenen Treppe entspricht:
Die Einhaltung der Trittschallanforderung ist nachgewiesen, wenn mit folgender Prognoseberechnung gezeigt wird, dass der Projektierungswert für den Trittschallschutz L′d nicht grösser als der Anforderungswert an Trittschallschutz L′ ist:
Der Projektierungswert L′d setzt sich dabei zusammen aus dem Prognosewert des bewerteten Standard-Trittschallpegels L′nT,w und dem gewählten Spektrums-Anpassungswert CI für das betrachtete trittschallübertragende Bauteil (Decke) sowie dem Projektierungszuschlag KP, mit dem die Unsicherheiten bei der Prognose und Abweichungen in der Ausführungsqualität rechnerisch berücksichtigt werden. Sowohl der Spektrum-Anpassungswert CI als auch der Projektierungszuschlag KP wird bei einer konkret vorliegenden Planung verantwortlich von dem zuständigen Fachplaner festgelegt. Der Projektierungswert L′d errechnet sich damit wie folgt:
L′nT,w ergibt sich aus dem berechneten bewerteten Norm-Trittschallpegel L′n,w und dem Volumen V des schutzbedürftigen Raumes:
Der bewertete Norm-Trittschallpegel L′n,w ergibt sich gemäss:
mit:
Insgesamt errechnet sich damit der Projektierungswert L′d für trittschallgedämmte Massiv-Treppen – unter Berücksichtigung der oben genannten Analogie zwischen Decken und Treppen – wie folgt:
mit:
Sehr oft wird der Nachweis der Einhaltung der Schallschutzanforderungen dadurch erbracht, indem im ausgeführten Gebäude eine schalltechnische Messung durchgeführt wird.
Die Anforderung an den Trittschallschutz ist erfüllt, wenn der Gesamtwert für den Trittschallschutz L′tot den Anforderungswert L′ nicht überschreitet:
mit: