Die DIN 4109 ist eine Norm, die bauaufsichtlich eingeführt wird. Damit ist sie öffentlich-rechtlich bindend. In der DIN 4109 sind Anforderungen an den Schallschutz im Sinne des Gesundheitsschutzes des Menschen festgelegt. Zusätzlich regelt die Norm die Nachweisführung (bauaufsichtlicher Schallschutznachweis), die Grundlage für das Einreichen eines Bauantrages ist. Je nach Bundesland kann die bauaufsichtlich eingeführte Ausgabe der DIN 4109 variieren. Es ist daher die maßgebende Ausgabe im jeweiligen Bundesland zu prüfen. Zu beachten ist hierbei, dass die bauaufsichtlich eingeführten Mindestanforderungen auch zum Zeitpunkt der Bauabnahme maßgebend sind. Daher wird empfohlen, schon frühzeitig die Planung auf die neue Norm umzustellen.
Die bauaufsichtlichen Anforderungen, die sogenannten Mindestanforderungen, in der DIN 4109 dürfen auf keinen Fall unterschritten werden, auch wenn das vom Bauherrn gewünscht wäre. Die Anforderungen stellen aber nicht unbedingt die allgemein anerkannten Regeln der Technik dar. Diese sind teilweise strenger als die Anforderungen der DIN 4109.
Die DIN 4109 unterteilt sich in verschiedene Abschnitte. Mit dem erscheinen im Juli 2016 wurden die Inhalte neu aufgeteilt, sodass die Inhalte aus ehemaligen Beiblättern in Norm-Teile geschrieben wurden. Ausgewählte relevante Teile sind im Folgenden aufgelistet:
Die DIN EN ISO 12354-2 bietet ein detailliertes Berechnungsmodell, dass die konstruktiven Einflüsse der Trittschallübertragung berücksichtigt.
Die Schallübertragung über die Flanken und Stoßstellen wird genauer betrachtet. Durch dieses Verfahren liegen die berechneten Ergebnisse nah an der Messung im Gebäude. Des Weiteren ist die maßgeblich schallübertragende Flanke direkt identifizierbar und gegebenenfalls zu ertüchtigen.
Eine Änderung der Norm vom November 2017 gegenüber der bisherigen Fassung ist die Aufnahme eines Nachweisverfahrens speziell für Treppen.
Das Nachweisverfahren für Treppen ermöglicht eine detaillierte Betrachtung der Schallübertragung bei Treppen. Die DIN EN ISO 12354-2 unterscheidet dabei zwischen einem detaillierten und einem vereinfachten Verfahren zur Nachweisführung. Die beiden Verfahren unterscheiden sich in der Berechnung, wobei das vereinfachte Verfahren mit bewerteten Trittschallminderungen rechnet und so gegenüber einer terzweisen Betrachtung deutlich einfacher anzuwenden ist.
Die DIN 7396 beschreibt ein Prüfverfahren, das speziell für die Prüfung der Trittschalldämmung von Trittschallelementen bei Massivtreppen entwickelt wurde. Sie ist damit die erste Prüfnorm, die ein einheitliches Prüfverfahren für Trittschalldämmelemente für Treppen festlegt. Der Prüfaufbau ist realitätsnah gewählt. Die Prüfungen erfolgen mit verschiedenen bauüblichen Laststufen. Geprüft wird grundsätzlich das Gesamtsystem. Das heißt neben der Schallübertragung über die tragenden Elemente wird auch die Schallübertragung über die Fugen mit dem entsprechenden Fugenmaterial berücksichtigt. Mit diesem Prüfverfahren werden die Kenngrößen bestimmt, die für die Nachweisführung nach DIN 4109 und DIN EN ISO 12354-2 notwendig sind. Die DIN 4109 verweist bei der Nachweisführung auf die DIN 7396. Des Weiteren liefert die DIN 7396 eine geeignete Grundlage die Schalldämmung verschiedener Produkte miteinander zu vergleichen.
Die DIN SPEC 91314 dient als Übergang während der Überarbeitung des Beiblatt 2 zur DIN 4109 von 1989. Die DIN SPEC 91314 wurde mit dem Ziel erarbeitet, weiterhin Empfehlungen für den erhöhten Schallschutz für Wohnungen zu bieten, die auch in ihren sonstigen Ausstattungen den Komfortansprüchen genügen. Sie kann für schutzbedürftige Räume in Neubau-Wohngebäuden angewendet werden.
Die DIN EN ISO 717-2 beschreibt ein Verfahren, mit dem die in Abhängigkeit von der Frequenz vorliegenden Werte der Trittschalldämmung in eine Einzahlangabe umgewandelt werden können.
Bei einer Messung werden üblicherweise die Schalldämmmaße in Terzschritten aufgezeichnet. Dabei wird ein Bereich von 50 Hz bis 5.000 Hz gemessen. Die Bewertung nach DIN EN ISO 717-2 erfolgt über den Frequenzbereich von 100 Hz bis 3.150 Hz. Mittels einer Bezugskurve, die im nachfolgendem Diagramm dargestellt ist, findet die Bewertung statt.
Die Bezugskurve ist in Schritten von 1 dB in Richtung der gemessenen Kurve zu verschieben, bis die Summe der ungünstigen Abweichungen so groß wie möglich ist, jedoch nicht größer als 32,0 dB.
Der Wert (in Dezibel) der Bezugskurve bei 500 Hz nach deren Verschiebung entsprechend diesem Verfahren ist Ln,w, L'n,w oder L'nT,w. Dieser Wert wird auch als Einzahlwert bezeichnet, da mit einer Zahl anstatt einem Frequenzverlauf die akustische Eigenschaft beschrieben wird.
Die VDI 4100 bietet ebenfalls die Möglichkeit, einen Schallschutz zwischen Bauherrn und Planer zu definieren, der über die bauaufsichtlichen Anforderungen des Gesundheitsschutzes, wie in DIN 4109-1 definiert, hinausgeht.
Der Schallschutz kann in drei verschiedenen Stufen vereinbart werden: Schallschutzstufe I bis Schallschutzstufe III. Mit den in dieser Richtlinie beschriebenen Schallschutzstufen als Gesamtbewertungskriterium sollen dem Anwender einfache Entscheidungshilfen gegeben werden, mit deren Hilfe er den gewünschten, in Teilbereichen (z. B. Luftschallschutz, Trittschallschutz, Geräusche aus gebäudetechnischen Anlagen) aufeinander abgestimmten Schallschutz erreichen kann.
Die Anforderung an den Trittschallschutz nach VDI 4100, Ausgabe 2012 werden durch den bewerteten Standard-Trittschallpegel L'nT,w definiert, der beim Nachweis auch das Raumvolumen des schutzbedürftigen Raums berücksichtigt. Der in der DIN 4109 verwendete Norm-Trittschallpegel L'n,w berücksichtigt dagegen das Raumvolumen des schutzbedürftigen Raums nicht. Daher muss bei Verwendung der VDI 4100 von 2012 der bauaufsichtliche Schallschutznachweis nach DIN 4109 ergänzend zum Nachweis nach VDI 4100 geführt werden.
Die Vorgängerausgabe der VDI 4100 definiert den erhöhten Schallschutz mit dem Norm-Trittschallpegel L'n,w. Diese Anforderungen sind somit direkt mit den Anforderungen nach DIN 4109 vergleichbar. Um die zusätzliche Nachweisführung des bewerteten Standard-Trittschallpegels L‘nT,w zu vermeiden, greifen Planer häufig auf diese Ausgabe zurück.
Für Treppen sind die anzustrebenden Werte für den notwendigen Trittschallschutz in Tabelle 10 der VDI 4100 angegeben. Diese entsprechen in etwa den Werten aus Ausgabe 2012, sind jedoch als bewerteter Norm-Trittschallpegel definiert.
Das DEGA Memorandum wurde vom Fachausschuss für Bau- und Raumakustik der Deutschen Gesellschaft für Akustik erstellt. Das Memorandum beschreibt aus Sicht der DEGA die Anforderungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Die DEGA (Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.) hat im Januar 2018 die aktualisierte DEGA-Empfehlung 103 "Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutzausweis" veröffentlicht.
Sie wurde vom Fachausschuss Bau- und Raumakustik erarbeitet, in dem die meisten deutschen Experten des baulichen Schallschutzes organisiert sind. Die DEGA hat sich der Frage des baulichen Schallschutzes angenommen und ein neues, mehrstufiges, auch für den Laien transparenteres Konzept entwickelt. Dabei wird die Qualität des Schallschutzes in Klassen eingeteilt und durch Farben verdeutlicht. Die Klassen E und F stehen für einen schlechten Schallschutz, der in unsanierten Altbauten zu messen ist. Klasse D entspricht den Mindestanforderungen nach der DIN 4109 und Klasse C bis A* stehen für den erhöhten Schallschutz bis hin zum Komfortschallschutz.
Die beiden wesentlichen Zielsetzungen der DEGA-Empfehlung 103 sind:
„Schaffung eines mehrstufigen Systems zur differenzierten Planung und Kennzeichnung des baulichen Schallschutzes zwischen Raumsituationen unabhängig von der Art des Gebäudes, Entwicklung eines Punktesystems auf dieser Basis zur einfachen Kennzeichnung des Schallschutzes von ganzen Wohneinheiten oder Gebäuden."
Einzahlangabe, die aus den frequenzabhängigen Norm-Trittschallpegeln Ln mit Hilfe der Bezugskurve nach ISO 717-2 ermittelt wird. Die Bewertung bezieht sich auf einen Frequenzbereich von 100 Hz bis 3150 Hz. Der bewertete Norm-Trittschallpegel Ln,w kennzeichnet die Trittschalldämmung in Prüfständen ohne Berücksichtigung der Flankenübertragung.
Einzahlangabe, die aus den frequenzabhängigen Norm-Trittschallpegeln L‘n mit Hilfe der Bezugskurve nach ISO 717-2 ermittelt wird. Die Bewertung bezieht sich auf einen Frequenzbereich von 100 Hz bis 3150 Hz. Der bewertete Norm-Trittschallpegel L‘n,w kennzeichnet die Trittschalldämmung in Gebäuden unter Berücksichtigung der Flankenübertragung.
Ein auf eine Nachhallzeit von T0 = 0,5 s normierter Trittschallpegel. Berechnung des Einzahlwerts aus den frequenzabhängigen Werten LnT analog zu Ln,w
Zusammenhang zwischen LnT,w und Ln,w:
Ln,w : bewerteter Norm-Trittschallpegel, in Dezibel
VE : Volumen des Empfangsraums in m³
Der bewertete Standard-Trittschallpegel L‘nT,w mit Flankenübertragung wird nach dem gleichen Verfahren gebildet.
Die flächenbezogene Masse m' ist der Faktor aus Rohdichte eines Bauteils und Dicke des Bauteils. Beispielsweise hat eine 200 mm dicke Stahlbetondecke eine flächenbezogene Masse von m' = 2400 kg/m³ x 0,2 m = 480 kg/m².
Grundsätzlich gilt: je höher die flächenbezogene Masse desto besser der Trittschallschutz
Die Nachhallzeit beschreibt die Zeit, die erforderlich wäre, damit der Schalldruckpegel in einem Raum um 60 dB abnimmt, nachdem die Schallquelle abgeschaltet wurde.
Die Trittschallpegeldifferenz ist eine Produktkenngröße die der akustischen Vergleichbarkeit von Produkten dient. Die Trittschallpegeldifferenz ΔL*n,w ergibt sich aus der Subtraktion der bewerteten Norm-Trittschallpegel aus der Messung nach DIN 7396. Der Wert beschreibt die tatsächliche Reduktion und ist auch bei anderen Trittschalldämmlösungen, wie z.B. schwimmender Estrich eine gängige Vorgehensweise.
Beschreibt die trittschalldämmende Wirkung des Trittschalldämmelements. ΔL*w,Podest und ΔL*w,Lauf werden bestimmt nach DIN 7396. Die bewertete Podest- oder Lauf-Trittschallpegeldifferenz ist eine weitere Produktkenngröße, die der Vergleichbarkeit von Produkten dient.
Beschreibt die trittschalldämmende Wirkung des Treppenlauf/-podest mit einem Trittschalldämmelement. Bei dieser Größe wird die Stoßstelle des Podests zur Wand bzw. die Stoßstelle Lauf zu Podest berücksichtigt. ΔLw,Podest oder ΔLw,Lauf werden bestimmt nach DIN 7396 und können für den Nachweis nach DIN ISO 12354-2:2017-11 angesetzt werden.
Damit können erweiterte Unsicherheiten der Prognose an die individuelle Begebenheiten angepasst werden. Für Nachweise nach DIN 4109 wird k=1 gesetzt.
Der Sicherheitsbeiwert uprog nach DIN 4109 berücksichtigt die Ungenauigkeit der Prognose. Er kann vereinfacht oder detailliert ermittelt werden.
Für bauaufsichtliche Nachweise müssen die vereinfachten Werte berücksichtigt werden, wenn nicht andere Regelungen in bauaufsichtlichen Bestimmungen bestehen.
Für den Trittschallschutz bei Treppen wird ein Sicherheitsbeiwert uprog = 3 dB angesetzt.
Der detaillierte Sicherheitsbeiwert liegt nur für wenige Bauteile vor. Er berücksichtigt neben der Reproduzierbarkeit der Werte im Prüfstand auch Prüfergebnisse auf Baustellen. Für Treppen liegen aktuell keine Werte vor.
Für den Nachweis außerhalb der bauaufsichtlichen Bestimmungen, das heißt also für den Nachweis der privatrechtlichen Anforderungen, kann der Sicherheitsbeiwert um den Faktor k erweitert werden. Es gilt: