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Treppen planen und Anforderungen einhalten

Treppen gibt es in unzähligen Ausführungen und Formen. Sie können als Fluchtweg ausgebildet werden, es gibt sie gewendelt, und gerade, sowie Unterschiede in Beschaffenheit, Oberfläche und Konstruktion. Bereits in der Renaissance- und Barockzeit hatten Treppen nicht nur die Aufgabe, Geschosse eines Gebäudes miteinander zu verbinden, sondern dienten auch als Gestaltungselement in der Architektur.

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Mittlerweile stehen neben der ästhetischen Gestaltung auch funktionale und technische Aspekte verstärkt im Vordergrund.  Dabei sind Normen, Richtlinien, allgemein anerkannte Regeln der Technik und nicht zuletzt der Bauherrenwunsch einzuhalten. Maßgebliche Anforderungen stellen dabei die Einhaltung des geschuldeten Schallschutz und Brandschutz dar.

Schallschutz bei Treppen

Vor allem im Wohnungsbau, aber auch in gewerblichen Immobilien, spielt Schallschutz eine wichtige Rolle. Schließlich zählt er zu den wesentlichen Voraussetzungen für hohen Wohnkomfort und trägt maßgeblich zum Wert einer Immobilie und dem Erhalt der Gesundheit bei. Die Mindestanforderungen, definiert nach DIN 4109-1, dürfen dabei auf keinen Fall unterschritten werden. Bei Wohneigentum bzw. bei Qualitäts- und Komfortanforderungen ist davon auszugehen, dass mindestens die erhöhten Anforderungen nach DIN 4109 Beiblatt 2 bzw. DIN 4109-5 einzuhalten sind.

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Optimaler Schallschutz lässt sich am besten erzielen, wenn es gelingt, möglichst alle Schallbrücken zu vermeiden. Schallbrücken können beispielsweise schon durch einen einzelnen Kieselstein entstehen. Dieser reduziert die Schalldämmung bereits um 10 dB, was einer Verdopplung der wahrgenommenen Lautstärke entspricht. Entsprechende Trittschalldämmelemente sorgen dafür, dass die Treppe akustisch entkoppelt wird und die Anforderungen an den Schallschutz eingehalten werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Treppe ohne Unterbrechung durchlaufend vom restlichen Baukörper getrennt wird. 

Brandschutz bei Treppen

Da Treppen zusammen mit dem Treppenraum ein System der vertikalen Flucht- und Rettungswege bilden, hat der Brandschutz bei Treppen einen besonders hohen Stellenwert. Die Anforderungen an den Brandschutz werden in den Landesbauordnungen (LBO) der Länder und den dazugehörigen Technischen Baubestimmungen (VVTB) geregelt. Ausschlaggebend hierfür ist die jeweilige Gebäudeklasse, aus der sich die geforderte Feuerwiderstandsdauer an die tragenden Teile der Treppe ableitet.

Die Treppe im Detail

Bei der Planung von Stahlbetontreppen und der Umsetzung individueller Lösungen bietet Ihnen das Planungshandbuch Treppe ein umfangreiches Nachschlagewerk.

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Anforderungen einhalten mit Schöck

Mit der Schöck Tronsole® stehen eine Reihe von unterschiedlichen Typen zur Auswahl, die sich optimal für jede Anwendung kombinieren lassen und die Einhaltung der Anforderungen an den Schallschutz und Brandschutz einfach machen. Im System ergibt sich eine blaue Linie um die zu entkoppelnde Treppe, das Qualitätszeichen für einen schallbrückenfreien und hochwertigen Trittschallschutz.